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umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

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umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon fenek » So 6. Feb 2011, 10:33

Hallo,

ich möchte mein 2 zeiliges Nummerntaferl zwecks Wechselkennzeichen auf ein einzeiliges umtypisieren lassen. hat jemand Erfahrung und wo findet da ganze dann statt??? :oops:
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon mk130 » So 6. Feb 2011, 11:40

Hallo!

Ich habe einfach bei meinem Versicherungsmann vorgesprochen .War überhaupt kein Problem.
Du mußt dir nur eine 1zeilige Nummertafelhlterung mit Beleuchtung für den Landy bauen.

Gruß Michael
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon joe lr110 » So 6. Feb 2011, 15:46

Einzeilige Nummertafelhalterung mit 2St. Beleuchtung (1 links, 1 rechts).
Auf die Landesregierung fahren. Eintrag Typenschein (Ein oder Zweizeilig)
Bezahlen und Fertig.
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon donar1977 » So 6. Feb 2011, 19:58

joe lr110 hat geschrieben:Eintrag Typenschein (Ein oder Zweizeilig)


Darauf besonders achten! Alles andere ist kein Problem.
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon Alti » So 6. Feb 2011, 21:04

Hallo

bevor du zur Typisierungsstelle (in Linz in der Prinz Eugen Str.) fährst, musst du aber die neuen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung montiert und funktionstüchtig am Fahrzeug montiert haben, sonst machen die es nicht! Mir ist es so gegangen, musste dann ein zweites mal dorthin.....

lg
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon Wild Harry » Mo 7. Feb 2011, 20:53

Hab meinen PKW - Audi A3 auf 2wei-Zeilig um typisiert.
Kein Problem etwas stärkere Kennzeichenlampe rein und Nummernhalter montiert, anschl. zum Typisieren gefahren und ein-zwei Zeilig eingetragen erhalten.
mfg
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon charly1978 » Di 8. Feb 2011, 10:17

was noch nicht gesagt wurde:
das einzeilige Nummerschild muss so montiert sein, dass es die unbewegliche Karosserie (also Türen ausgenommen) an keiner Stelle überragt - aus diesem Grunde kann es nicht am Platz vom zweizeiligen montiert sein, da es sonst entweder raussteht oder die Hecktür nicht mehr aufgeht.

ich hab die Nummerntafel aus diesem Grunde direkt auf der Hecktür montiert - nicht auf der Stoßstange, um ein runtertreten beim einsteigen oder Zeug einladen zu vermeiden.

grüße
charly
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon joe lr110 » Di 8. Feb 2011, 18:54

charly1978 hat geschrieben:was noch nicht gesagt wurde:
kann es nicht am Platz vom zweizeiligen montiert sein, da es sonst entweder raussteht oder die Hecktür nicht mehr aufgeht.
charly


Sicher geht das :idea: Auseinanderschneiden :lol: :lol:
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon maclandyac » Fr 25. Feb 2011, 08:58

Darüber hinaus darf die Oberkante nicht mehr als 120cm über der Fahrbahn sein und das Kz. in der nur in der Mitte oder links davon montiert sein. Für die Sichtbarkeit seitlich gibt es auch noch Bestimmungen, die hab ich nicht auswendig. Also zumindest zum Typisieren darf das Blech nicht oberhalb der Tür montiert sein.Ich hab meins auf der Hecktür, dort wo sonst das Reserveradl ist typisiert bekommen.
Ein paar Fotos haben gereicht, das Fzg vorzuführen war also nicht erforderlich (wäre in meinem Fall damals eher problematisch geworden).

LG
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon maclandyac » Fr 25. Feb 2011, 09:00

Zusatz: Darf achten, daß einzeilig UND zweizeilig eingetragen wird, dann bist flexibler.

LG
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon beda » Fr 25. Feb 2011, 11:04

i hab gedacht, dass auch am Dachträger oben das Kennzeichen typisiert wird... ??? oder is das nur bei LKW / sonder-Kfz so?
mei kloas Dirndl sogt des is a schoaschi
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon Wolfgang » Fr 25. Feb 2011, 13:08

Die Diskussion hatten wir schon einmal - da gibt es offensichtlich von Landesregierung zu Landesregierung unterschiedliche Auslegungen.
Wie einigen bekannt sein dürfte habe ich das vordere UND hintere Kennzeichen am Dachträger montiert. Ich bin mit dem hinten oben montierten einzeiligen Kennzeichen zur OÖ-Landesregierung gefahren, der hat sich angesehen, ob die Kennzeichenbeleuchtung funktioniert und hat das einzeilige Kennzeichen eingetragen.
In NÖ soll es diesbezüglich mehr Probleme geben.
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon charly1978 » Mo 28. Feb 2011, 10:36

Wolfgang hat geschrieben:... da gibt es offensichtlich von Landesregierung zu Landesregierung unterschiedliche Auslegungen...


das ist mit sicherheit so, denn ich hatte bei meinem letzten 90er die nummerntafel auf der rechten seite stoßstange (hinten) und auch dies wurde mir problemlos typisiert. also es wird wohl so sein, dass es im ermessen des jeweiligen bleistiftspitzers ist, ob er es einträgt oder nicht.

nach letzter auskunft geht bei uns in tirol zB quasi jeder platz, sofern gut sichtbar (also nicht knapp unter oder oberhalb eines reservereifens zB) und eine vorschriftsmäßige beleuchtung vorhanden ist; was ich nicht bekommen habe ist die eintragung einzeilig ODER zweizeilig - aber auch das wird wohl ermessenssache sein :roll:
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Re: umtypisieren vom 2 zeiligem Nummernschild

Beitragvon maclandyac » Mi 2. Mär 2011, 11:23

Also, ich hab's aus der KDV rausgesucht. Es stimmt, daß man eine Montage über der Hecktüre herauslesen kann, die Richtlinie läßt etwas Freiraum. Ermessensspielraum: Eine Richtlinie ist bindend.

1.3.1.) § 26c Abs. 1: „Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von Fahrzeugen der Klassen M, N und O muss
dem Anhang der RL 70/222/EWG, ABl. Nr. L 076 vom 6.4.1970, entsprechen.“
(Auszug aus der Richtlinie 70/222/EWG, Anhang: - Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen. - Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen. - Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen. - Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt. - Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten. - Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden: Seitlich : jeweils 30° rechts und links Nach oben : 15° Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)

und weiter unten:

2.) Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt: 2.1.) Anbringung der Kennzeichentafel hinten: Da bei Fahrzeugen mit einer EU- Betriebserlaubnis die genannten Richtlinien eingehalten sein müssen, können sich bei der Anbrin­ gung von Kennzeichentafeln hinten am Fahrzeug keine Probleme ergeben. Die nach der Richtlinie 70/222/EWG festgelegten Freiräume für das Anbringen von Kennzeichen an Fahrzeugen der Klassen M, N und O sind hierfür ausreichend bemessen „ Die Anbringungsstelle muss mindestens folgende Abmessungen aufweisen: Breite 520mm, Höhe 120mm oder Breite 340mm, Höhe 240mm“........

.......Vorne:

2.2.) Anbringung der Kennzeichentafel vorne: Die Bestimmung „senkrecht zur Längsmittelebe­ ne des Fahrzeuges und annähernd lotrecht“ des § 49 Abs. 6 KFG 1967 ist dahingehend zu interpretieren, dass eine Toleranz von jeweils 5o bzw. eine leichte Anpassung an die Karosseriekrüm­ mung zulässig ist. Ein Verändern der Kennzeichentafel wie z.B. durch Umbiegen oder Beschnei­ den ist jedenfalls nicht zulässig.

(Auszüge)

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