Wernerxo hat geschrieben:Verwirrt ich bin ....
[...] Sitzposition längs (nicht quer) zur Fahrtrichtung. (Blickrichtung Seitenwand nicht Windschutzscheibe)
[...]
LG
Werner
ok, hier müssen wir mal was grundlegendes definieren, da ich sehe, dass wir etwas aneinander vorbei reden:
der begriff längs bzw. quer zur fahrtrichtung wird nach der sitzposition des passagiers bzw. der bewegungsrichtung bezogen auf den körper bei inbetriebnahme des fahrzeugs definiert (nicht nach der geometrischen ausrichtung der sitzbank) ... einbau längs zur fahrtrichtung bedeuted also, dass ich wie auf dem fahrersitz sitze und nach vorne rausschaue / einbau quer zur fahrtrichtung bedeuted demnach, dass ich seitlich aus dem auto schaue, wenn ich auf dem sitz platz nehme (fahrtrichtung ist eben quer zum körper).
es ist verwirrend, da eine hinten seitlich eingebaute sitzbank umgangssprachlich als "längs eingebaut" betrachtet wird, weil sie längs der fahrzeugachse verläuft - aber diese logik wird durch die geometrie einer bank per se bestimmt, weil diese sitzbank eben länglich ist (im unterschied zB zu einem einzelsitz) ... die sitzposition ist aber eben quer zur fahrtrichtung, und dies wird als definition verwendet.
ich hab ja auch mit einem vom TÜV telefoniert kurz bevor ich mein letztes posting am DI geschrieben hab, weil mich die exakte gesetzeslage selber interessiert hat.
wenn du hinten also die sitzbank einbaust und an den originalen befestigungspunkten ordentilch verschraubst ist ein eintragen bei älteren fahrzeugen möglich, was aber nicht heißt dass es jeder macht - deshalb mein letzter hinweis
... können solche sitze noch typisiert werden (müssen aber nicht zwangsläufig)
wenn du bei dieser sitzbank jetzt noch 2 beckengurte verbauen willst brauchst du jedoch eine zusätzliche einzelabnahme, da beckengurte bei dieser art des einbaus einer sitzbank nicht vorgesehen waren und daher keine originalen befestigungspunkte vorhanden sind, wo diese beckengurte angeschraubt werden können.
(vergleiche hierbei event. auch mal die thematik mit den fehlenden gurten bei alten käfern: orignal keiner eingebaut, daher keine befestigungspunkte vorhanden -> somit auch kein gurt vom gesetz her notwendig. wenn nun aufgrund des eigenen sicherheitsbedürfnisses ein gurt gewünscht wird muss der fachgerechte einbau und die festigkeit der befestigungspunkte begutachtet werden)jetzt sollte eigentlich alles klar sein ...
grüße
charly