Landraver hat geschrieben:Hallo!
Zumindest vor f?nf Jahren gab es noch zwei M?glichkeiten einen Serie-Landy zu importieren. 1.) als historisch erhaltungsw?rdiges Fahrzeug (mindestens 25 Jahre alt, dann eingeschr?nkte Nutzungsm?glichkeit, Fahrtenbuch, etc.)
2.) als ?bersiedelungsgut. Du musst ein jahr in der BRD einen Hauptwohnsitz haben udn dort den Landy angemeldet haben. Dann neuer Hauptwohnsitz in ?sterreich und deutschen abmelden. Dann ?berpr?fung KFZ-Stelle.
Wie es ausschaut wenn es ein Rechtslenker ist und Teile nicht original sind, wei? ich nicht.
lg
robert
zu 1.) das will ich machen, daf?r ist aber wenn man erfahrungsberichten trauen darf, eine kopie von genau so einem in ?sterreich bereits einzelgenehmigten fahrzeug hilfreich. deshalb such ich nach der kopie eines solchen oben beschriebenen fahrzeugs.
zu 2.) ?bersiedelungsgut spielts leider nicht, weil nicht ich im deutschen zulassungsschein stehe...
trotzdem danke!