von flo » Do 16. Nov 2006, 16:52
Also, ich w?rd mal sagen, fahren darf man auf allen ?ffentlichen Stra?en, sofern kein Verkehrsschild was anderes vorgibt.
?ffentlich ist mehr als man glaubt, Aufschlu? dar?ber gibt das Katasteramt. Als ich mal auf der BH beim Forstdienst gearbeitet habe, sind mir Katasterkarten in die H?nde gefallen, die deutlich den rechtlichen Status der Wege dargestellt haben (da gehts um die Haftung, Erhaltung usw.). Das war in der Gegend von Nu?dorf am Attersee, und was da alles ?ffentlich war, war fast unglaublich - vom Feld- bis zum Waldweg, mehr als man glaubt! Bek?me man so ein K?rtchen in die H?nde, k?nnte man legal die sch?nsten "Greenlane" Ausfl?ge machen ohne den langen Arm des Gesetzes f?rchten zu m?ssen.
Bin auf andere Erfahrungen gespannt.
lg. flo
Stir the vikings blood
bracing sin and sinew
blow thou wind of god