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Typisierung ?

BeitragVerfasst: Do 12. Apr 2007, 18:09
von Tomii
Hallo!

Hat jemand von euch sowas schon mal f?r einen LR 88 Baujahr 64 rechtsgelenkt gemacht?

Beim Motor bin ich mir von den Fotos her nicht ganz sicher obs der originale ist, da angeblich ein 5 Gang Getriebe verbaut ist...

Das Fahrzeug hat einen deutschen Brief.

Hubraum 2236ccm und 50kW.

Ich w?rde euch um eure Erfahrungsberichte bitten!

Tomii

BeitragVerfasst: Mi 18. Apr 2007, 09:40
von Landraver
Hallo!

Zumindest vor f?nf Jahren gab es noch zwei M?glichkeiten einen Serie-Landy zu importieren. 1.) als historisch erhaltungsw?rdiges Fahrzeug (mindestens 25 Jahre alt, dann eingeschr?nkte Nutzungsm?glichkeit, Fahrtenbuch, etc.)
2.) als ?bersiedelungsgut. Du musst ein jahr in der BRD einen Hauptwohnsitz haben udn dort den Landy angemeldet haben. Dann neuer Hauptwohnsitz in ?sterreich und deutschen abmelden. Dann ?berpr?fung KFZ-Stelle.

Wie es ausschaut wenn es ein Rechtslenker ist und Teile nicht original sind, wei? ich nicht.

lg
robert

BeitragVerfasst: Mi 18. Apr 2007, 18:06
von Tomii
Landraver hat geschrieben:Hallo!

Zumindest vor f?nf Jahren gab es noch zwei M?glichkeiten einen Serie-Landy zu importieren. 1.) als historisch erhaltungsw?rdiges Fahrzeug (mindestens 25 Jahre alt, dann eingeschr?nkte Nutzungsm?glichkeit, Fahrtenbuch, etc.)
2.) als ?bersiedelungsgut. Du musst ein jahr in der BRD einen Hauptwohnsitz haben udn dort den Landy angemeldet haben. Dann neuer Hauptwohnsitz in ?sterreich und deutschen abmelden. Dann ?berpr?fung KFZ-Stelle.

Wie es ausschaut wenn es ein Rechtslenker ist und Teile nicht original sind, wei? ich nicht.

lg
robert


zu 1.) das will ich machen, daf?r ist aber wenn man erfahrungsberichten trauen darf, eine kopie von genau so einem in ?sterreich bereits einzelgenehmigten fahrzeug hilfreich. deshalb such ich nach der kopie eines solchen oben beschriebenen fahrzeugs.
zu 2.) ?bersiedelungsgut spielts leider nicht, weil nicht ich im deutschen zulassungsschein stehe...

trotzdem danke!

BeitragVerfasst: Mi 18. Apr 2007, 19:13
von Landraver
zum ?bersiedlungsgut: auf einem wohnsitz bei freunden in der brd anmelden udn dort den landy anmelden, in ?sterreich ein jahr mit brd.kennzeichen fahren, etc, w?re auch eine m?glichkeit (aber nicht ganz legal).

zu 1.) landy-oldtimerclub wolfsberg fragen oder evtl. salzburger landystammtisch?

BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2007, 10:18
von pzmz
also die kopie von einem einzelgenehmigten 88" 2a allerdings linksgelenkt kann ich dir zur verf?gung stellen wenn dir das hilft x lg p


Tomii hat geschrieben:
Landraver hat geschrieben:Hallo!

Zumindest vor f?nf Jahren gab es noch zwei M?glichkeiten einen Serie-Landy zu importieren. 1.) als historisch erhaltungsw?rdiges Fahrzeug (mindestens 25 Jahre alt, dann eingeschr?nkte Nutzungsm?glichkeit, Fahrtenbuch, etc.)
2.) als ?bersiedelungsgut. Du musst ein jahr in der BRD einen Hauptwohnsitz haben udn dort den Landy angemeldet haben. Dann neuer Hauptwohnsitz in ?sterreich und deutschen abmelden. Dann ?berpr?fung KFZ-Stelle.

Wie es ausschaut wenn es ein Rechtslenker ist und Teile nicht original sind, wei? ich nicht.

lg
robert


zu 1.) das will ich machen, daf?r ist aber wenn man erfahrungsberichten trauen darf, eine kopie von genau so einem in ?sterreich bereits einzelgenehmigten fahrzeug hilfreich. deshalb such ich nach der kopie eines solchen oben beschriebenen fahrzeugs.
zu 2.) ?bersiedelungsgut spielts leider nicht, weil nicht ich im deutschen zulassungsschein stehe...

trotzdem danke!

BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2007, 14:08
von Tomii
pzmz hat geschrieben:also die kopie von einem einzelgenehmigten 88" 2a allerdings linksgelenkt kann ich dir zur verf?gung stellen wenn dir das hilft x lg p


Tomii hat geschrieben:
Landraver hat geschrieben:Hallo!

Zumindest vor f?nf Jahren gab es noch zwei M?glichkeiten einen Serie-Landy zu importieren. 1.) als historisch erhaltungsw?rdiges Fahrzeug (mindestens 25 Jahre alt, dann eingeschr?nkte Nutzungsm?glichkeit, Fahrtenbuch, etc.)
2.) als ?bersiedelungsgut. Du musst ein jahr in der BRD einen Hauptwohnsitz haben udn dort den Landy angemeldet haben. Dann neuer Hauptwohnsitz in ?sterreich und deutschen abmelden. Dann ?berpr?fung KFZ-Stelle.

Wie es ausschaut wenn es ein Rechtslenker ist und Teile nicht original sind, wei? ich nicht.

lg
robert


zu 1.) das will ich machen, daf?r ist aber wenn man erfahrungsberichten trauen darf, eine kopie von genau so einem in ?sterreich bereits einzelgenehmigten fahrzeug hilfreich. deshalb such ich nach der kopie eines solchen oben beschriebenen fahrzeugs.
zu 2.) ?bersiedelungsgut spielts leider nicht, weil nicht ich im deutschen zulassungsschein stehe...

trotzdem danke!


hab bereits eine kopie des gesuchten typenscheins in meinen h?nden!

danke f?r die hilfe!

tomii