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einzeilige Kennzeichentafeln

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einzeilige Kennzeichentafeln

Beitragvon argyelus » So 28. Dez 2008, 23:33

Da ich meinen Disco Bj. 99 auf Wechselkennzeichen anmelden möchte, muß ich hinten eine einzeilige Kennzeichentafel montieren. Was ist dabei zu beachten ? Im Typenschein steht ausschließlich zweizeilig !
Montiere ich die einzeilige Tafeln einfach anstatt der vorhandenen Zweizeiligen, reicht die Beleuchtung nicht über die volle Länge und, von der Seite betrachtet, verdeckt das Reserverad das Kennzeichen etwas.
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Beitragvon sutte » Mo 29. Dez 2008, 09:53

ich habe auf meinem Disco I auch eine einzeilige Nummerntaffel

montiert :mrgreen: :mrgreen:

bis jetzt hats da noch nie Probleme gegeben :mrgreen:

wenn man natürlich von ganz rechts hinschaut,

ist ein Teil durch den Resreifen nicht optimal zu sehen,

auch bei Polizeikontrollen war dac noch nie ein Thema

:mrgreen: :mrgreen:
Gruß vom Burgenland. Sutte.
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Beitragvon paci » Mo 29. Dez 2008, 18:43

hab bei meinen bj 95 beides stehen kennzeichen darf einzeilig als auch zweizeilig ausgeführt sein.

drauf hab ich einzeilig ...... besser würd ne zweizeilige aussehen aber naja
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Beitragvon dg07 » Mo 29. Dez 2008, 22:33

Ich hab meinen Defender auf einzeilig typisieren lassen.
Zusammenmelden mit einem anderen PKW wäre sonst nicht möglich gewesen. Mein Versicherungsberater hat mir gleich gesagt, dass das so nicht geht!
Bei der Typisierungsstelle war dann eine Einbau- (bzw. Umbau-)bestättigung von einer Fachwerkstätte notwendig!
Jetzt ist 1- und 2-zeilig eingetragen!
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Beitragvon joe lr110 » Di 30. Dez 2008, 11:37

Hallo
Man nehme eine Blechplatte in der Größe des Kenzeichens und Schraube Rechts und Lings eine Kenzeichenbeleuchtung (Bauhaus, Boschdienst, usw) an.
Man verlege die Stromverbindung und Schraube das Teil hin wo du willst. (ZB: Defender oben am Dach. Siehe Bild.)
Aufwand 1 Stunde Preis Max 15€
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Beitragvon joe lr110 » Di 30. Dez 2008, 11:39

Ach Ja zum TÜv musst du schon
Ein oder Zweizeilig.
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Beitragvon Wolfgang » Di 30. Dez 2008, 23:50

Hallo Joe

Ich bin erfreut, dass dir meine Lösung gefällt.

Die Reihenfolge ist allerdings - offiziell - etwas kompliziert und ich habe vergessen welche Reihenfolge es war:
Du musst irgenwan/irgendwie (halblegal?) mit montierter einzeiliger Kennzeichentafel zur Landesregierung - die allerdings nur kontrolliert ob die Kennzeichenbeleuchtung funktioniert - um die einzeilige Kennzeichentafel in den Typenschein einzutragen.

Dass man trotz Kennzeichenbeleuchtung in der Nacht das Kennzeichen nicht lesen kann - weil zu weit vorne montiert - fällt am Tag nicht auf :lol:
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Beitragvon dg07 » Mi 31. Dez 2008, 08:36

Morgen!

Wieso irgendwie und halblegal??
Meiner war damals angemeldet mit zweizeilig.
Das ummelden hat mir damals nichts gekostet.
Und wenn der Landi noch nicht angemeldet ist, fährt ma mit blaue Kennzeichen.
Und einzeilige Kennzeichen gibts erst wenn er angemeldet ist und die erst wenn er typisiert ist!

Mich wundert nur, dass das Kennzeichen oben typisiert wurde...
Denn es gibt eine min- und maximale Höhe.
Die maximale Höhe liegt irgendwo bei 1,5 oder 1,6 m.
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Beitragvon dg07 » Mi 31. Dez 2008, 08:56

Hier noch ein Bild von meiner Lösung...
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Beitragvon Wolfgang » Mi 31. Dez 2008, 15:49

@dg07
Halblegal deswegen, weil der Landy 2-zeilig typisiert war - und ich ursprüglich mit 2-zeiligem Kennzeichen gefahren bin.

Aufgrund er Aufstiegsleiter - die z.T. das Kennzeichen abgedeckt hat - hab ich mir ein 1-zeiliges Kennzeichen montiert und bin damit auf die Landesregierung gefahren, die nach einer "Kontrolle" das 1-zeilige Kennzeichen typisiert hat.

Wo Du die Weisheit mit max. Höhe her hast ist mir schleierhaft - die gibt es m.E. nicht - ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn Du mir die Gesetzesstellen nennen kannst, wo das drinnen steht.
Solltest Du das nicht können - wovon ich ausgehe - darf ich Dich ersuchen solche Aussgen, die Du nicht belegen kannst in Zukunft zu unterlassen.
Es gbit schon genug Postings mit "ich glaube", "Ich habe irgendwo gehört", ... die nur zur Verunsicherung der Off-Roader führen und wenig zweckdienlich sind.

Ich wünsch Dir trotzdem einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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Beitragvon dg07 » Mi 31. Dez 2008, 16:29

Jetzt mal runter vom Gas!!

Ich dachte immer hier sind vernünftige Leute unterwegs!
Aber anscheinend ist das genauso ein Forum wie Millionen andere auch im Internet

An solchen Foren will ich aber nicht teilnehmen, darum werde ich mich von dieser Seite distanzieren!!

Ich bin kein Paragraphenreiter oder Gesetzeswi..er!

Meine Aussage beruht auf keiner Vermutung sonders auf einer Tatsache!
Bei wurde die Höhe kontrolliert!
Also bitte genauer lesen, oder selbst schwachsinnige Kommentare unterlassen!!
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Beitragvon joe lr110 » Mi 31. Dez 2008, 16:36

Die Reihenfolge ist genau so wie BESCHRIEBEN.
Zuschneiden, Beleuchtung (R & L) Anschrauben, das ganze am Auto anschrauben, Kabelverlegung und Anzuschließen, Zur Landesregierung (mit Blaue Kenzeichen) fahren, um das ganze EINZUTRAGEN, Zur Versicherung gehen und ANMELDEN. :idea:
Habe bei mir das gleiche gemacht ohne Probleme
Einen Guten Rutsch ins NEUE Jahr JOE :wink:
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Beitragvon dg07 » Mi 31. Dez 2008, 16:37

Und hier die vorgaben für Kennzeichen:

Hinteres KennzeichenformatAnbringung des Kennzeichens hinten am Fahrzeug
1. Horizontale Lage:

Kennzeichen muss entweder in der Fahrzeugmitte, oder links davon montiert sein.

2. Höhe:

2- oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge:
Unterkante mindestens 0,2 m über Fahrbahn, Oberkante maximal 1,2 m über Fahrbahn.
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
Unterkante mindestens 0,3 m über Fahrbahn, Oberkante maximal 4 m über Fahrbahn.

Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger:
Unterkante mindestens 0,3 m über Fahrbahn, Oberkante maximal 1,2 m über Fahrbahn.


3. Schräglage:

2- oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge:
Das Kennzeichen darf maximal 30° nach oben, und maximal 15° nach unten schauen.
Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger:
Das Kennzeichen darf maximal um 5° von der Senkrechten abweichen.
Soweit es auf Grund der Form des Fahrzeuges erforderlich ist, jedoch bis 30° nach oben, und maximal 15° nach unten schauend.

4. Sichtwinkel:

2- oder 3- rädrige Kraftfahrzeuge:
30° von außen, 30° von oben, 5° von unten.
Andere Kraftfahrzeuge und Anhänger:
30° von außen, 15° von oben, 0° von unten.
Liegt der obere Rand des Kennzeichens allerdings mehr als 1,20 m über der Fahrbahn, dann 15° von unten.
5. Ausleuchtung:


Umbau der Kennzeichenleuchte in der Art, dass eine ausreichende Ausleuchtung gegeben ist.
Informationen bezüglich der richtigen Montage erhält man vom Hersteller der Kennzeichenleuchte.
Verwendet werden dürfen nur Kennzeichenbeleuchtungen mit einem Genehmigungszeichen.


Vorgehensweise
Üblicherweise muss bei der Änderung von ein- auf zweizeilig eine andere Kennzeichenleuchte montiert werden, welche für das Ausleuchten einer derartigen Kennzeichentafel genehmigt ist. Bei der Änderung von zwei- auf einzeilig muss eine zusätzliche montiert werden.
Danach ist das umgebaute Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorzuführen. Sind alle Vorschriften erfüllt, erfolgt die Änderung im Genehmigungsdokument.
Die Änderung im Zulassungsschein wird durch eine Zulassungsstelle durchgeführt.

HINWEIS: Erfüllt die Kennzeichenbeleuchtung nach dem Umbau die Kriterien sowohl für ein einzeiliges, als auch für ein zweizeiliges Kennzeichen, so werden beide Formate eingetragen.

Oder im Original:

http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kr ... ichen.html

Hab genug mit Fahrzeugtypisierungen nicht nur beim Landi zu tun!!
Wenn dein Landi als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist, dann gelten 4m, und ich entschulige mich für alles!
Dann es ok, wie es ist!

Danke Ende!
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Beitragvon joe lr110 » Mi 31. Dez 2008, 16:43

Alle Achtung
Hätte ich nicht gewusst. War auch der Meinung, dass es egal sei.
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Beitragvon Wolfgang » Mi 31. Dez 2008, 16:51

Erhöhen wir kurz die Verwirrung:

1.3.1.) § 26c Abs. 1:
„Die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von Fahrzeugen der Klassen M, N und O muss dem Anhang der RL 70/222/EWG, ABl. Nr. L 076 vom 6.4.1970, entsprechen.“
(Auszug aus der Richtlinie 70/222/EWG, Anhang:
-
Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.
-
Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.
-
Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
-
Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
-
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.-
Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich :
jeweils 30° rechts und links
Nach oben :
15°
Nach unten :
0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)

Nachzulessen in Erlass zur Anbringung von Kennzeichen

Wie die NÖ-Landesregierung zu ihrer rigorosen Auslegung kommt, ist mir daher unklar - betrifft mich in OÖ aber auch nicht :lol:
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