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Re: Umbau LR Defender 130CC auf130 Station Wagon

So 29. Mär 2009, 11:27

Schallmooser hat geschrieben:
mk130 hat geschrieben:Kleiner Bericht eines großen Umbaues:

Servus!

wie hast DU denn die hinteren kotflügelverbreiterungen montiert?

beim 110 sind löcher, beim 130 so blindnieten.

hast du die aufgebohrt ?

mfg
schallmooser


Hallo!
Ich habe hier ein Heck (Radläufe)von einen 90er eingesetzt,da waren natürlich die Löcher schon vorhanden.Beim Org.130-er Heck muß man sicher etwas umbohren,aber dürfte sicher kein Problem sein.Die Blindnieten konnte man auch verwenden .Man muß halt den Kotflügel umbohren.

Gruß Michael

Re: Umbau LR Defender 130CC auf130 Station Wagon

Di 31. Mär 2009, 10:32

[quote="mk130"][quote="Schallmooser"][quote="mk130"]Kleiner Bericht eines großen Umbaues:

Servus!

danke für den hinweiß.

am bild hat´s eh ned original ausgschaut.


mfg
schallmooser

Di 31. Mär 2009, 21:12

Super Arbeit!!! Sieht echt toll aus.
Denke damit kann man nur spass haben.

tja wenn Manns kann!!! :('
nochmals Glückwunsch

lg

Roman

Sa 18. Apr 2009, 20:11

erstmal grosses kompliment für den gelungenen
umbau!
ich habe einen 110er pick up - siehe foto und habe vor die wand (originalheck der kabine)zwischen kabine und ladefläche zu entfernen.
jetzt würde mich interessieren ob ich da bedenken haben muss wegen der
stabilität? dach und seiten der ladefläche sind sehr stabil.


oder besser bleibenlassen???

Sa 18. Apr 2009, 20:13

und was müsste man alles umbauen um eine typisierung für 9 sitze zu bekommen??

Sa 18. Apr 2009, 22:04

defended hat geschrieben:und was müsste man alles umbauen um eine typisierung für 9 sitze zu bekommen??


Hey!
Könnte ein Problem sein deinen Landy auf einen 9 Sitzer zu typisieren(wegen der Sitzanordnung hinten)
Aber man darf doch mit einen LKW ,Personen auf der Ladefläche tansportiern(max 9 inkl Fahrer)wenn die sich irgendwo anhalten können.Habe das zumindestens mal in der Fahrschule gelernt.

zum Thema Trennwand:
Diese Trennwand ist nur zum trennen gedacht ,hat keine Auswirkung auf die Stabilität.


Michael

Mo 20. Apr 2009, 09:56

hi vielen dank!
ich werds einfach mal versuchen

Mo 20. Apr 2009, 10:33

Achtung! Da hat sich vor ein paar Jahren etwas geändert:
http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesno ... 95807.html Absatz 11

----

Die Beförderung von Personen auf einer Ladefläche oder Ladung ist nur zulässig mit


1.


Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder Anhängern, die mit solchen Kraftfahrzeugen gezogen werden, oder

2.


mit Kraftfahrzeugen auf speziell dafür vorgesehenen Standflächen, sofern eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten wird, und wenn sich die beförderten Personen am Fahrzeug oder an der Ladung sicher anhalten können, nicht über die größte Länge und Breite und die im § 4 Abs. 6 Z 1 festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe von Fahrzeugen hinausragen und durch die Ladung nicht gefährdet werden, und wenn die Ladung am Fahrzeug entsprechend befestigt ist.

---

Michael

Mo 20. Apr 2009, 13:35

Ach du Schande!! :oops:

Ist das mit dem Führerschein wirklich schon so lange her? :cry:
Ich hoffe ich muß keine Nachschulung machen.
:)

Michael
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